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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

„Villa Metschke“ - Ferienwohnung Jenö, Ferienwohnung Arpád

 

Vermieter:

Heike und Jens Schönfelder, Koseler Straße 12a, 02923 Hähnichen


 

1. Anreise / Abreise

Die Ferienwohnung steht Ihnen am Anreisetag ab 15:00 Uhr und am Abreisetag bis 10:00 Uhr zur Verfügung. 


Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22:00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 24 Stunden ohne Benachrichtigung an die Vermieter als gekündigt. Die Vermieter oder deren Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.


 

2. Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Vermieter.


 

3. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto der Vermieter seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 50% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Buchungsunterlagen zur Zahlung fällig. 

Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so können die Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Nebenkosten für Betriebskosten, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben.


 

4. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind Sie zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 30. Tag vor Mietbeginn: Höhe der Anzahlung,
  • ab dem 29. Tag vor Mietbeginn: 100% des Gesamtpreises.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet.


 

5. Pflichten des Mieters

Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, Angehörigen und Gäste die Mietbedingungen einhalten. Er verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden – auch unverschuldete – unverzüglich den Vermietern anzuzeigen. Der Mieter haftet für Beschädigungen, soweit er diese verschuldet oder aus anderen Gründen zu vertreten hat. 

Ersatz ist nur von den Vermietern auf Kosten des Mieters zu erwerben. Anderweitig beschaffte, nicht passende Gegenstände werden nicht anerkannt. 

Bei Übernahme des Mietobjektes ist binnen des 1. Tages vom Mieter das Mietobjekt unverzüglich auf evtl. vorhandene Schäden zu überprüfen und diese unverzüglich den Vermietern anzuzeigen. Schäden, die danach auftreten, werden dem Mieter angerechnet.


 

6. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/ oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.


 

7. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Die Vermieter sind aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. 

Die Vermieter haften nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. 

Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.


 

8. Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Die Vermieter behalten sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.


 

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort der Vermieter.